Alert

Vom 05.03.2025 bis zum 17.04.2025 Barrieren-fasten. Sei dabei!

Barrieren-fasten: Webseiten Code-Zeile für Code-Zeile barrierefreier machen!

Digitale Barrierefreiheit ist in der Ausbildung von Webdesigner:innen und Entwickler:innen nach wie vor ein Nischenthema.

Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft immer älter, Zielgruppen diverser. Die Technologie mit der wir das Internet nutzen wird immer vielfältiger. Der Bedarf an Webseiten, die Usability, technische Barrierefreiheit und Inklusion vereinen, wächst. Das hat auch die EU erkannt und mit dem European Accessibility Act den Druck erhöht, indem sie vorschreibt, dass ab dem 28. Juni 2025 (fast) alle neuen Webseiten barrierefrei sein müssen.

Natürlich ist eine wirklich barrierefreie Webseite dann am besten, wenn sie von Anfang an inklusiv konzipiert, gestaltet und umgesetzt wurde. Oft jedoch sind es nur einige Codezeilen in HTML, oder die Wahl der richtigen Einheiten und Werte im CSS, die den Unterschied zwischen „überhaupt nicht“ und „wenigstens ansatzweise barrierefrei“ ausmachen.

Dabei hilft Barrieren-fasten!

Teilnehmende Teams und Entwickler:innen erhalten täglich einen Task, um eine Zeile HTML oder einen thematischen Bereich im CSS zu optimieren. Diese Tasks dauern in der Regel zwischen 10 und 30 Minuten.

Wann kann ich mit dem Barrieren-fasten starten?

Es kann jederzeit auf eigene Faust damit begonnen werden, die Barrierefreiheit deiner Webseite zu verbessern. Oder du nimmst an meinem Programm Barrieren-fasten teil, dass dir täglich einen neuen Skill beibringt. Das Programm startet am 05.03.2025.

Kosten für die Teilnahme am Barrieren-fasten

Die Kosten für dieses sechswöchige Programm belaufen sich auf 159,66 € zzgl. 19 % MwSt (190 € brutto).

Wenn Du außerhalb Deutschlands in der EU ansässig bist, denk bitte an die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Reverse-Charge-Verfahren.

In der ersten Woche kannst Du ohne Anmeldung am Programm teilnehmen und dir ansehen, wie es funktioniert.

Gründe für die Teilnahme an einer Barrieren-fasten-Challenge

Die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind grundsätzlich ab dem anzuwenden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-weite Richtlinie, die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fördern soll. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen und Hindernisse im Alltag abzubauen.

Das BFSG wurde im Juli 2021 verabschiedet und setzt die Anforderungen des EAA in nationales Recht um. Es regelt, welche Produkte und Dienstleistungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen, um den Zugang für Menschen mit Einschränkungen zu gewährleisten. Die WHO geht von 15% der Weltbevölkerung aus, die in irgendeiner Form eine Behinderung haben. In Industrieländern ist dieser Anteil noch höher. Nur 4% der Behinderungen bestehen von Geburt an, der Rest wird im Laufe des Lebens erworben, viele Einschränkungen sind Alterserscheinungen wie Altersweitsichtigkeit oder steife Fingergelenke.

Ganz nebenbei helfen die Best-Practice-Codes für die Barrierefreiheit auch die Performance, SEO und Nachhaltigkeit zu verbessern!