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Vom 05.03.2025 bis zum 17.04.2025 Barrieren-fasten. Sei dabei!
Vom 05.03.2025 bis zum 17.04.2025 Barrieren-fasten. Sei dabei!
Hier findest Du die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Barrieren-fasten. Solltest Du weitere Fragen haben, schreib mir bitte per Mail an annika@Barrieren-fasten.de
Damit Sie dann fertig sind!
Ganz recht, der EAA – der European Accessibility Act – wird erst im Juni 2025 in Kraft treten. Wenn er dann europaweit für alle Unternehmen gilt, die nicht unter die Definiton 'KMU mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als 2 mio. € Umsatz' fallen, können Sie natürlich immer noch handeln. Oder ein paar Jahre später, wenn auch KMUs in die Pflicht genommen werden.
Fragen Sie sich einfach:
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit 'Nein' für sich beantworten, sollten Sie jetzt spätestens handeln!
Ganz abgesehen davon: die Codezeilen, die im Programm Barrieren-fasten geändert werden, können sich auch positiv auf die Performance, SEO und weitere Aspekte wie z.B. Nachhaltigkeit auswirken. Dies sind jedoch weitere, eigenständige Disziplinen im Web und nicht das vorrangige Ziel von Barrieren-fasten.
Darum:
Dabei blieb die Barrierefreiheit oft auf der Strecke.
Oft sind „nur“ sauberer HTML- und geschickt aufgesetzter CSS-Code nötig, um das Ergebnis signifikant zu verbessern.
Nein.
100%ige Barrierefreiheit ist nicht erreichbar. Manche sprechen deswegen auch nicht von barrierefreien, sondern barrierearmen Webseiten. Andere bevorzugen den Begriff 'inklusive Webseite'.
Barrierefreiheit ist eine umfassende Aufgabe, bei der es nicht nur darauf ankommt, dass eine Webseite barrierefreien Code nutzt, sondern Gestaltung und Struktur genauso wie Inhalte – Texte, Bilder, Audio und Video, PDF, Formulare und Tabellen – bestimmten Regeln folgen. Dies alles von jetzt auf gleich umzusetzen ist leider nicht möglich.
Das Barrieren-fasten steht unter dem Motto 'Einfach anfangen!' Ändern Sie täglich nur eine Kleinigkeit an Ihrem Webseiten-Code, und nach sechs Wochen haben Sie schon die ersten Hürden auf dem Weg zu einer barrierefreien Webseite genommen.
Nein.
Sie sollten zunächst einmal eine auf HTML basierende Webseite haben, bei der Sie selbst, Ihr Team oder beauftragte Webentwickler:innen direkten Einfluss auf den ausgegebenen Code haben.
Dies hängt stark von der verwendeten Technik bzw. dem Content-Management-System (CMS) oder Framework ab.
Wenn Ihre Seite mit einem eigenen Theme umgesetzt wurde, können die Änderungen direkt von den Entwickler:innen im Quellcode vorgenommen werden.
Wenn Ihre Seite mit einem gekauften Theme umgesetzt wurde, können die Änderungen am Quellcode z.B. mit Hilfe eines Child-Themes vorgenommen werden.
Keine WordPress-Seite kommt ohne den Einsatz von zusätzlichen Plugins aus. Diese sind oft noch nicht barrierefrei umgesetzt, oder sie sind barrierefrei umgesetzt, aber primär für den amerikanischen Markt, was wiederum heißt, dass sie nicht unbedingt mit den Standards zum Datenschutz nach der deutschen/europäischen Datenschutz-Grund-Verordnung (DSGVO) kompatibel sind.
Manche Plugins können Sie anpassen (lassen), jedoch nicht alle. Es kann auch sein, dass eine Anpassung keinen Sinn macht, weil Anpassungen beim nächsten Update zu Problemen führen.
Wenn Sie Ihre Webseite ohne Entwickler:innen bzw. eigene Kenntnisse mit Hilfe von No-Code-Plugins, wie z.B. Elementor bearbeiten, können Sie aktuell leider nicht teilnehmen.
Bitte klären Sie mit Ihren Entwickler:innen, in wie weit die Teilnahme am Barrieren-fasten möglich ist. Einige dieser Tools werden wohl in der nächsten Zeit nach und nach auf barrierefreien Code umgestellt. Dann sollte Ihr Projekt im Idealfall diese Umstellung mitmachen können.
HTML- und CSS-Code
Barrieren-fasten basiert darauf, dass Sie (oder Ihre Entwickler:innen) jeden Tag eine Zeile oder Einheit am HTML- oder CSS-Code beziehungsweise die Struktur eines bestimmten Elements verändern.
Ggf. werden ein paar JavaScript oder JQuery-Funktionen danach obsolet sein.
0–32
Barrieren-fasten startet am Aschermittwoch und geht bis Gründonnerstag. Das sind 32 Arbeitstage. Für jeden Tag steht eine Änderung auf der Barrieren-fasten Webseite. Es kann allerdings sein, dass einige dieser Änderungen bei Ihnen nicht vorgenommen werden müssen, weil der jeweilige Punkt auf Ihrer Webseite schon optimal umgesetzt wurde.
Erst im Nachhinein.
Das Barrieren-fasten Programm ist mit Absicht so konzipiert, dass es das große weite Feld der Barrierefreiheit in kleine, überschaubare Häppchen aufteilt. Sie können jeden Tag nur auf einen neuen Änderungsvorschlag zugreifen, aber auf alle vorherigen Beiträge jederzeit.
Nein.
Viele der Änderungen, die im Programm Barrieren-fasten vorgenommen werden, bleiben 'unter der Haube'. Aber genau darum geht es ja: auch den nicht sichtbaren Teil einer Webseite mitzudenken und so zu behandeln, als wäre es der sichtbare Bereich, der von all denjenigen gesehen wird, die das Internet ohne Anpassungen uneingeschränkt nutzen können.
Ihre Seite darf weiterhin so aussehen, wie Sie es gewohnt sind. Aber nur, wenn Sie sie mit den dazu passenden Einstellungen betrachten. Wenn Ihre Webseite schwarze Schrift auf weißem Grund nutzt und im Fließtext ungefähr 16px als Schriftgröße nutzt, dann ist das gut, wenn:
Wenn Nutzer:innen andere Einstellungen vorgenommen haben, sollten Sie dies als Darstellungswunsch interpretieren und Ihre Webseite so anpassen, dass sie sich an diese Wünsche anpasst:
Das klingt vielleicht einschränkender, als es ist. Sie können weiterhin ein Webdesign nutzen, dass Ihrem Corporate Design entspricht. Sie sollten aber Ihr Corporate Design so erweitern, dass Sie bzw. Ihre Designer:innen bestimmen, wie Ihre Seite in den unterschiedlichen Modi aussieht.
Viele kleine.
Barrierefreiheit entsteht durch das Zusammenspiel von vielen Teilaspekten, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Einige davon lassen sich einzelnen Einschränkungen direkt zuordnen, andere nicht. Beim Barrieren-fasten steht eine generelle Zugänglichkeit von Inhalten und Usability im Vordergrund, nicht die Anpassung an einzelne Behinderungen. Assistive Technologie hilft im Leben irgendwann uns allen.
Ganz nebenbei können die vorgenommenen Veränderungen auch zu besseren Ergebnissen bei den folgenden Teilaspekten führen:
Fast alle
Es hängt davon ab, mit welcher Codebasis Sie begonnen und was genau Sie angepasst haben. Selbst wenn Sie alle Änderungen vorgenommen haben, kann Ihre Seite immer noch viel Code enthalten, der nicht zugänglich ist.
Ich würde Ihnen gern zusichern können, dass Sie danach N% mehr User:innen als vorher erreichen können, aber es fehlt die Datenbasis, wie viele Menschen genau von welchen Maßnahmen profitieren. Aber schon wenn ein paar Menschen Ihre Webseite (besser) nutzen können, hat es sich schon gelohnt:
Manche Menschen benötigen sehr große Schrift, andere sehr kleine. Davon bevorzugen wiederum einige den Light-Mode, weil sie dunkle Buchstaben auf hellem Grund besser entziffern können. Wieder andere bevorzugen den Dark-Mode, weil dieser bei ihnen keine Migräne auslöst.
Da das Barrieren-fasten nicht die Erstellung von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache enthält, werden Menschen mit kognitiven Einschränkungen und gebärdende Menschen leider nicht direkt profitieren. Gleich in der ersten Woche erfahren Sie aber, was Sie bei der Integration von Leichter Sprache und Gebärdensprache beachten müssen.
Es kommt drauf an.
Stand Januar 2025 benötigen nur öffentliche Stellen eine Barrierefreiheits-Erklärung. Diese muss enthalten, welche Barrieren bereits beseitigt wurden und welche noch vorhanden sind. Außerdem müssen Sie Nutzer:innen die Möglichkeit aufzeigen, Feedback zu gefundenen Barrieren zu geben und sich an die Schlichtungsstelle des Bundes zu wenden.
Es kann sich jedoch für Sie lohnen, eine Barrierefreiheits-Erklärung erstellen zu lassen, sobald ihre Seite grundlegend barrierefrei ist. Denn auch diese Seiten werden von Suchmaschinen gefunden!
Disclaimer: dies ist keine Rechtsberatung! Es kann Fälle geben, in denen Sie dazu verpflichtet sind, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Bitte klären Sie dies anderweitig!
Keine.
Es obliegt Ihnen bzw. Ihrem Team, die Änderungen zu testen und ggf. Codes, die für Scripte notwendig sind, beizubehalten. Da im Barrieren-fasten keine Sichtung Ihres Codes vorab enthalten ist, ist auch keine Qualitätssicherung meinerseits möglich.
Nutzen Sie bitte geeignete Methoden wie Staging und Repositories, um Änderungen vor dem Livegang zu testen und frühere Versionen wieder herstellen zu können.